Das Ende der Vorratsdatenspeicherung?
Von jali
Der Europäische Gerichtshof hat heute das lang erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gesprochen. In seiner Entscheidung stellt das Gericht fest,
…,dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 2006/24 die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 der Charta einhalten musste.
Das ist ein wichtiger Sieg der Bürgerrechte im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht folgt im wesentlichen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2010, und sieht die verdachtsunabhängige Speicherung von Daten als schweren Eingriff in die Rechte der Bürger, der nur unter ganz besonderen Umständen gerechtfertigt sein kann.
Dies schlägt die Tür nicht vollends zu, es ist aber im Lichte der Erkenntnisse rund um den NSA/GCHQ Überwachungsskandal fraglich, ob es überhaupt möglich ist, eine Richtline zu schaffen, die die strengen Anforderungen erfüllt. Für die deutsche Politik sollte dies ein deutliches Signal sein, von den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen.
Entsprechend zurückhaltend haben sich die Vertreter der SPD, allen voran Bundesjustizminister Heiko Maas geäußert:
Damit ist eine neue Situation eingetreten. Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen. Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig auswerten. Dann werden wir mit unserem Koalitionspartner neu über das Thema Vorratsdatenspeicherung reden müssen. Wir werden das weitere Verfahren und die Konsequenzen ergebnisoffen besprechen.
Danach, von den Plänen Abstand zu nehmen, klingt das nicht. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass ergebnisoffen bei der SPD meist bedeutet, sich von der Union vor den Karren spannen zu lassen.
Von der Union gab es bisher noch nicht so viel zu hören. Erwartungsgemäß will Innenminister Thomas de Maizière an der Vorratsdatenspeicherung festhalten:
“Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsmäßige und mehrheitsfähige Neuregelung”
Den Unionsclown gibt diesmal der Chemnitzer Hinterbänkler Marco Wanderwitz, der sich auf Twitter blamierthat:
das heutige Urteil zur VDS ist wie ein Feiertag für das organisiertes Verbrechen
Das hat er sich wohl vom Mem-Beauftragten der Union abgeguckt. Ich bin gespannt, wann die ersten Remixe davon auftauchen.
Für die Bundesregierung heißt das, eines ihrer wichtigsten Argumente für die Vorratsdatenspeicherung fällt weg. Bisher hat es immer geheißen, wegen der EU-Richtline habe man ja keine Wahl, das Gesetz umzusetzen. Ausserdem müsse man Strafe zahlen, wenn man das Gesetz nicht umsetzte. Ich hatte bereits im ersten Artikel in diesem Blog darauf hingewiesen, dass die Nicht-Umsetzung der Richtline den Steuerzahler 86 Cent pro Jahr und Kopf gekostet hätte (auf diese Feststellung bezieht sich der Titel dieses Blogs). Wenn es um das retten maroder Banken geht, ist unsere Bundesregierung weitaus freigiebiger mit unserm Geld.
Fazit: Den Plänen für eine allumfassende Überwachung der gesamten Bevölkerung ist ein kräftiger Dämpfer verpasst worden. Auch eine eventuell kommendes neues Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung wird sich nun nicht mehr nur in Karlsruhe, sondern auch in Luxemburg bewähren müssen. Das von einigen nun herbeigeschriebene Ende der Vorratsdatenspeicherung ist das allerdings leider nicht. Dafür gefällt die Idee vor allem konservativen Politikern, aber auch nicht wenigen Sozialdemokraten viel zu gut.