Platte mit Sprung
Von jali
Normalerweise ist es ja wesentlich angenehmer morgens vom Radiowecker geweckt zu werden, als von einem piependen Alarmton. Hat man allerdings Deutschlandfunk als Sender eingestellt, kann man auch ein böses Erwachen erleben.
Zum Beispiel wenn einen ein Interview mit dem innenpolitischen Hardliner der CDU, Wolfgang Bosbach, aus den Träumen reißt. Bosbach tritt seit Jahren als kompromissloser Verfechter der Vorratsdatenspeicherung auf. Befragt wurde er zu der Entscheidung von Justizminister Heiko Maas, einstweilen keinen Gesetzesvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, sondern stattdessen zunächst die Entscheidung des EuGH zur Richtline zur Vorratsdatenspeichrung abzuwarten.
Nun muss man, angesichts der Tatsache dass der EU-Gerneralanwalt Pedro Cruz Villalón zumindest Probleme bei der Vereinbarkeit der derzeitigen Richtline und der Grundrechtscharta der Europäischen Union sieht, kein erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung sein, um zu erkennen, dass Maas vorgehen sinnvoll ist. Da die Rechtssprechung des EuGH sehr häufig den Empfehlungen der Generalanwälte folgt, kann man zumindest eine Änderung der Richtline erwarten.
Selbst ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wie Bosbach sollte erkennenen, dass es unsinnig ist, jetzt einen Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen, nur um in drei oder vier Monaten von vorne zu beginnen, weil die Richtline sich ändert.
Der Rest des Interviews ließ mich für einen Moment glauben, ich sei in einer Zeitschleife gefangen, wie Bill Murray in Groundhog Day.
Bosbach wiederholt dieselben Phrasen, die er seit Jahren wiederholt. Zunächst mal sind da armen Polizeien und Staatsanwaltschaften, die, wenn man Bosbach glaubt, gleich geschlossen werden können, weil sie ohne die Vorratsdatenspeicherung gar nichts mehr ermitteln können. Als Kronzeugen fährt er den Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles auf, von dem er behauptet dieser wäre der “bekannteste Staatsanwalt Deutschlands”. Nun hat sich Bülles unbestreitbar einen Namen als Ermittler gemacht, viele Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, besonders im Bereich Menschenhandel, sind ihm zuzuschreiben. Aber gerade das macht ihn nicht gerade zu einem glaubwürdigen Zeugen in Sachen Vorratsdatenspeicherung: Das ein Staatsanwalt, der sich der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen verschrieben hat, gern mehr Befugnisse für sich und seine Behörde hätte, verwundert nicht.
Abgesehen davon, dass das Argument, die Aufklärungsquote steige durch die Vorratsdatenspeicherung längst widerlegt ist, benötigten die Ermittler ja auch mit der Vorratsdatenspeicherung einen Verdacht, sonst wüssten sie ja gar nicht, wo sie suchen sollen. Und, auch wenn das Herrn Bosbach vielleicht überrascht, bei einem begründeten Anfangsverdacht Kommunikationsverbindungen abhören, dürfen die Behörden schon lange.
Nur, eine Begründung warum das die Vorratsdatenspeicherung richtig macht, ist da nicht. Wenn man der Polizei das Recht gäbe, verdächtige Personen einfach festzunehmen und beliebig lange einzusperren, oder im Zweifelsfall einfach zu erschießen ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen, würde dies zweifelsfrei der Polizei ihre Arbeit noch mehr erleichtern. In solch einem Polizeistaat würde aber vermutlich nicht mal Herr Bosbach leben wollen.
Und dann wiederholt Bosbach, was er seit nunmehr fast acht Jahren regelmäßihg wiederkäut:
Es geht um die Datenspeicherung als solche, getrennt von den übrigen Daten, die gespeichert werden zu Abrechnungszwecken. Es geht um Regelungen des Zugriffs auf diese Daten. Es geht ja nicht um die Inhaltsspeicherung. Die Inhalte von Kommunikation werden nicht gespeichert. Es geht nur um die sogenannten Verkehrsdaten.
Ganz so als wären gerade die Verkehrsdaten nicht das Problem. Um es noch mal deutlich zu sagen: Das Speichern der Verkehrsdaten ist das eigentliche Problem! Aus ihnen kann man die sozialen Beziehungen zwischen Menschen herauslesen, ihre Vorlieben und Abneigungen, ihre politischen Einstellungen, ihre sexuelle Orientierung. Verkehrsdaten sind eben die Daten, die das PRISM Programm der NSA im großen Stil abfängt und auswertet. Man muss sich schon Fragen unter welchem Stein Herr Bosbach im letzten halben Jahr gelebt hat, dass er das offenbar alles nicht mitbekommen hat.
Am Schluß des Interviews wird es dann völlig lächerlich, wenn Bosbach Heiko Maas vorwirft gegen die Vorratsdatenspeicherung zu sein obwohl doch im Koalitionsvertrag was anders steht. Es gilt also allein der Koalitionsvetrag, nicht etwa die Gewissensfreiheit der Abgeordneten. Zumindest wenn es nach Herrn Bosbach geht.
Das das allgemeine mimimi über eine Polizei, der die Hände gebunden sind, die Arbeit von Ermittlungsbeamten herabwürdigt, fällt da schon nicht mehr ins Gewicht.
Mit dem Bosbach ist es wohl wie mit einer kaputten Schallplatte: Man muss dieselbe Stelle immer wieder anhöhren, und stoppen tut sie auch nicht von allein. Die Platte von Herrn Bosbach wird vermutlich noch solange an derselben Stelle festhängen, wie er im Bundestag vertreten ist.
UPDATE 11.01.14:
Fefe meint, dass sich die Anzeichen mehren, dass die EU-Richtline wohl kurz vor dem Aus stehe. Das würde die Eile der Unionsfraktion natürlich erklären: Wenn sie zu dem Zeitpunkt, an dem die Richtline kippt noch kein Gesetz haben, dass man so belassen kann, wird es praktisch unmöglich sein, noch eines durchzusetzen. Wahrscheinlich wird dann sogar die SPD dagegen sein.