Für und Wider der Cookie-Entscheidung des EUGH
Der EuGH hat in der vergangenen Woche in einer aufsehenerregenden Entscheidung entschieden, dass die deutsche Umsetzung der sog. “Cookie-Richtlinie” nicht den Bestimmungen des Europarechts entspricht.
Laut dem Telemediengesetz ist es derzeit ausreichend, wenn Benutzer über die Speicherung von Cookies nur informiert werden, das Gericht verlangt eine ausdrückliche Zustimmung durch die Benutzer*in.
Auslöser war eine Klage des Vereins Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Gewinnspielanbieter Planet49. Dieser verwendet auf seiner Seite Cookies zum Tracking, hat aber das Häkchen, das anzeigt, dass die Anwenderin mit der Speicherung der Cookies einverstanden ist bereits vorausgefüllt. Somit war von Benutzerseite eine Aktion erforderlich um das akzeptieren der Cookies zu unterbinden.
Wahlhelfen Nachlese
Fast geschafft. Nach nunmehr einer Woche müssen bei der Bremer Bürgerschaftswahl nur noch die verbleibenden Bezirke der Beiratswahlen ausgezählt werden.
Nach der langen Arbeit mit dem Stimmzettelheft der Bügerschaftswahl, ist das fast schon leichtfüßig, weil es so erfreulich schnell geht. Immerhin gibt es im Vergleich zur Bürgerschaftswahl nur 1-6 Wahlvorschläge pro Liste und das Heft hat nur wenige Seiten. Und nicht 24.
Wie die Wahl abläuft hatte ich ja in dem Beitrag Wahlhelfen schon näher beschrieben.
Wahlhelfen
Am 26.04. sind Europawahlen. In meiner Heimatstadt Bremen sogar noch mehr. Hier ist Superwahltag.
Die Bremer*innen stimmen an diesem Tag nicht nur über ihre Europaabgeordneten ab, sondern auch über die Bürgerschaft
(den Landtag in Bremen), das Stadtparlament und die kommunalen Beiräte. Dieses Jahr kommt obendrein noch eine Volksabstimmung hinzu. Abgestimmt werden soll ob das Gelände der ehemaligen Galopprennbahn für die Bebauung freigegeben werden soll, oder in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt wird. Dazu kommt das recht komplizierte Bremer Wahlrecht, dass zwar deutlich fairer ist, als das klassische Wahlrecht, aber
eben auch sehr viel mehr Aufwand beim Auszählen macht.
DGSVO – Der große Wurf?
Kaum ein Thema hat die Netzgemeinde in den letzten Wochen so in Atem gehalten wie die neue Datenschutz Grundverordnung der Europäischen Union. In der Folge ihres Inkrafttretens haben viele kleine Blogger in schierer Panik ihre Blogs geschlossen, Accounts gelöscht und dies medienwirksam mitgeteilt.
Manche Anwälte wittern das große Geschäft mit Beratungsleistungen, und die Abmahnindustrie reibt sich auch schon die Hände.
Die Befürworter der DGSVO dagegen behaupten, es gäbe überhaupt kein Problem.
Beides stimmt so sicher nicht. Fest steht, viele Menschen sind verunsichert, und die derzeit geführte Debatte über die DSGVO oft eher auf diffusen Gefühlen aufbaut, als auf tatsächlichen Fakten.
Requiem für den Rechtsstaat
Am 22. Juni 2017 hat der Bundestag, mit den Stimmen der Großen Koalition, das wohl umfassendste Überwachungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik von Stapel gelassen.
Das Gesetz ist eine, eigentlich harmlos anmutende, Änderung der Strafprozessordnung. Darin werden viele sinnvolle Dinge geregelt, viele Kleinigkeiten, und eben auch der gróßte Lauschangriff aller Zeiten.
Schon allein, wie das Gesetz in den Bundestag eingebracht wurde, ist ein Skandal: In letzter Minute wurde das scheinbar harmlose Gesetz um die “Quellen-TKÜ” und die sog. “Online-Durchsuchung” erweitert. Dadurch wurde die, eigentlich dringend notwendige, öffentliche Debatte über das Thema weitgehend unterbunden. Inhaltlich steht dem Gesetz die Verfassungswidrigkeit auf den Umschlag geschrieben: Dem Staat soll es nun ermöglicht werden, auf Computern Verdächtiger Spionagesoftware zu installieren, um Nachrichten von WhatsApp, oder E-Mails noch vor der Verschlüsselung auslesen zu können (“Quellen-TKÜ”), sowie die Festplatten von Verdächtigen zu durchforsten (“Online-Durchsuchung”).
Sänk ju for träwelling with Deutsche Bahn
Ich habe an diesem Wochenende mal wieder eine Bahnreise unternommen. Vor kurzem habe ich das, ohnehin kaum noch genutzte, Auto abgeschafft, sodass entweder ein Mietwagen in Frage kommt, oder die Bahn.
Nun habe ich gerade erst eine Bahnreise durch Großbritannien gemacht, bei der ich mit einem Britrail-Ticket drei Wochen lang duch das Königreich gereist bin. Dadurch habe ich einen direkten Vergeleich, wenn ich jetzt hier in Deutschland unterwegs bin.
Großbritannien ist ja bekanntlich das Heimatland der Eisenbahn, und nirgendwo gibt es so viele Eisenbahnfans wie dort. In keinem anderen Land der Welt dürfte Trainspotting, also das beobachten vorbeifahrender Züge, als ernstzunehmendes Hobby gelten. Nun beklagen sich die Briten immer gerne, dass ihr geliebtes Bahnnetz in den 1960er Jahren, im Zuge der Modernisierung unter Dr. Richard Beeching ziemlich kaputt gespart wurde. Da ist was dran, zwar wurden die alten Dampflokomotiven ausgemustert, und durch moderenere Diesel- und Elekroloks ersetzt, es wurden aber auch viele Nebenlinen stillgelegt, sodass Teile des Landes vom Eisenbahnnetz plötzlich abgeschnitten waren.
Ein fatales Recht
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Verwetungsgesellschaft Wort keine Gelder mehr pauschal an Verlage ausschütten darf. Damit hat das Gericht festgestellt, dass die jahrelange Praxis der Gesellschaft, die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal an die Verlage auszuschütten, rechtswidrig war.
In der Zeit findet Wiebke Porombka das fatal. Und zwar weil ich ein kulturloser Analphabet bin. Aber von Anfang:
Martin Volgel, in Autor wissenschaftlicher Werke hatte gegen die Praxis geklagt. Die VG Wort war durch alle Instanzen gegangen, und hat nun verloren. Je nachdem inwieweit Autoren nun Rückforderungen stellen kann das für Verlage teuer werden. Nicht nur fehlen Einnahmen, auf die man sich bisher verlassen konnte, es könnte auch zu Rückforderungen kommen, die für manchen Verlag existenzbedrohend sein können. So sieht es zumindest die Verlagsbranche, für die Frau Prorombka kommentiert. DaS Horrorszenario dürfte allerdings arg übertrieben sein. Kaum ein Autor wird den Verlag in den Ruin treiben, der seine Bücher verkauft. Schließlich beißt man nicht die Hand die einen füttert. Es wird Verhandlungen geben, und einen Kompromiss, mit dem am Ende alle leben können.
Fastpath to Bullshit
Kaum hatte das Europäische Parlament die neue Richtline zur Netzneutralität abgesegnet, die viele Schlupflöcher lässt, hat die Deutsche Telekom angekündigt jetzt richtig absahnen zu wollen.
Im Handelsblatt erklärte Telekom Chef Höttges
„Gerade Start-ups brauchen Spezialdienste, um mit den großen Internetanbietern überhaupt mithalten zu können.“
Interessant ist, das Höttges in dem Gespräch ausgerechnet mit Online-Spielen argumentiert.
„Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie.“ Gemeinsam hätten diese Dienste, dass sie andere, teilweise höhere Qualitätsanforderungen haben als das einfache Surfen oder die E-Mail, die auch ein paar Millisekunden später ankommen könnten. Dagegen sollte „eine Videokonferenz beispielsweise auch zu Stoßzeiten im Netz nicht ins Stocken geraten. Deshalb muss die Möglichkeit bestehen, dass die Daten empfindlicher Dienste im Stau Vorfahrt bekommen“.
Das Schweigen der Merkel
Das Feuer breitete sich rasend schnell aus, in dem Flur des Einfamilienhauses in der Unteren Wernerstraße. In dem alten Gemäuer war viel Holz verbaut, und die Brandstifter hatten mit reichlich Benzin dafür gesorgt, dass das Feuer genug Zeit und Nahrung hatte, sich über das gesamte Gebäude auszubreiten.
Fünf Menschen starben in dem flammenden Inferno vor mehr als mehr als 22. Jahren, das jüngste Opfer war gerade mal vier Jahre alt. Der grauenvolle Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç im nordrhein-westphälischen Solingen am 28. Mai 1993 stellte den Höhepunkt einer Serie rechtsextremer Brandanschläge dar, die insgesamt sieben Todesopfer gefordert hatte; bereits im November 1992 waren in einem Haus im schleswig-holsteinschen Mölln zwei Menschen ums Leben gekommen.
Grob unterschätzt
Bundesjustizminister Heiko Maas geht auf Distanz zu seinem Generalbundesanwalt. Damit ist er im politischen Berlin derzeit nicht der einzige. Nachdem am vergangenen Donnerstag (30.06.2015) bekannt wurde, dass der Generalbundesanwalt Harald Range Ermittlungen gegen die Betreiber und Autoren des Blogs netzpolitik.org aufgenommen hat, beeilt sich nahezu jeder in der Berliner Regierung die Hände in Unschuld zu waschen.
Die immer neuen Enthüllungen aus den Snowdon-Dokumenten können dem politischen Berlin inzwischen nur noch ein Achselzucken abringen, davon, dass es normal ist, dass der Geheimdienst einer befreundeten Nation die Telefone der Spitzenpolitiker abhört, hat man das Volk ja inzwischen überzeugt. Dass die eigenen Geheimdienste dabei helfen, sitzt man auch aus. Längst beherrschen die täglich neuen Enthüllungen nicht mehr die Titelseiten, sondern landen, abgeschlagen und oft kaum beachtet unter “Politik”, “Kultur” oder “Technik” auf den Seiten 3 bis 20 der Tageszeitungen.